AGB‘s N. Soleil Photographie

  

1. Allgemeines 

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von N. Soleil Photographie durchgeführten Angebote, Aufträge, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen. 

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Bilder/Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von N. Soleil Photographie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Dateien, CDs, usw.) 

N. Soleil Photographie ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei, sofern vom Kunden nicht ausdrückliche schriftliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurde.

 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Stil von N. Soleil Photographie bekannt.

 N. Soleil Photographie wird der einzige professionelle Fotograf sein, der an dem Hochzeitstag / Event engagiert wird, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit / dem Event engagiert werden.

 

2. Auftrag / Angebot 

Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. 

Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in schriftlicher Form bestätigt. Dies kann in der Form erfolgen, in der das Angebot versendet worden ist

(E-Mail, Post, soziale Netzwerke). 

Bei größeren Angeboten behält sich N. Soleil Photographie vor, eine Anzahlung vom Auftraggeber einzufordern, damit der Termin fest eingebucht werden kann. Die Anzahlung wird dann nach erfolgtem Auftrag mit der kompletten Rechnungssumme verrechnet.  

Ein Auftrag ist ein angenommenes Angebot und somit ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und N. Soleil Photographie entstanden.  Sollte das Fotoshooting seitens des Auftraggebers storniert werden, so behält sich N. Soleil Photographie vor, die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einzubehalten. In bestimmten Fällen greift der Punkt Schadensersatz / Vertragsstrafe dieser AGB’s. 

Ein Auftrag ist verpflichtend. Wird ein Auftrag erteilt und es kommt zu Zeitverzögerungen, die N. Soleil Photographienicht zu vertreten hat, dann ist N. Soleil Photographie dazu berechtigt eine zusätzliche Vergütung, auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes, nachzuberechnen. 

Der Auftraggeber hat 1 Woche, nach Entgegennahme der bestellten Leistungen, ein Recht darauf die gelieferten Aufnahmen schriftlich zu widersprechen und eine Mängelrüge auszusprechen. Gehen keine Mängel zu, gilt der Auftrag als abgenommen.

 

3. Zahlung / Vergütung 

Für die Herstellung von fotografischen Dienstleistungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarter Festbetrag berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Mieten, Parkgebühren, usw.) sind vom Auftraggeber zu zahlen. 

Die Kosten für die fotografischen Dienstleistungen sind beim Shooting bar zu bezahlen oder zu überweisen. 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle fotografischen Dienstleistungen im Besitz von N. Soleil Photographie.  

N. Soleil Photographie behält sich vor, Bilder / Dienstleistungen usw. erst zu versenden, wenn der Gesamtbetrag vollständig beglichen wurde. 

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.  Sollte innerhalb von 10 Tagen keine Zahlung eingehen, dann kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist N. Soleil Photographie berechtigt, den Gesamtbetrag mit 10% p.a. zu verzinsen. 

Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell ein Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).

Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlich) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden. 

Wünscht der Kunde Änderungen während oder nach der Produktion, so hat dieser die Mehrkosten zu tragen.

 

4. Schadensersatz/ Vertragsstrafe

Bei Absage eines vereinbarten Shootings wird die vereinbarte Anzahlung einbehalten und es besteht kein Recht mehr auf den ursprünglich vereinbarten Termin. 

Bei Absage des Shootings 60 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird ebenfalls einbehalten. 

Bei Absage des Shootings 30 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird ebenfalls einbehalten. 

Bei Absage des Shootings 15 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 70 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird ebenfalls einbehalten. Bei Absage des Shootings 7 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 80 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird ebenfalls einbehalten. 

Bei Absage des Shootings 1 Tag / am Tag vor / an dem vereinbarten Termin werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird ebenfalls einbehalten. 

Ausnahmen sind Krankheit oder ein Todesfall in der Familie, die zu einer Absage der Trauung / Feierlichkeit führt. 

Eine Überprüfung liegt im Ermessen des Fotografen. 

Bei jeglicher unberechtigten Nutzung und Verwendung des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe zu zahlen. 

Diese richtet sich nach dem dreifachen Wert des Bildes lt. Preisliste. 

Sollte das Bild ohne Wasserzeichen weiterverwendet worden sein, so wird ebenfalls der dreifache Wert des Bildes lt. Preistabelle fällig.

 

5. Nutzungs,- und Urheberrecht

N. Soleil Photographie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 

N. Soleil Photographie überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Kunden. 

Eine Veröffentlichung, Weiterverwendung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung am Bild ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Abstimmung mit N. Soleil Photographie.  Bilder dürfen nicht kopiert und das Wasserzeichen darf nicht entfernt werden. Sollte dennoch Bildmaterial rechtswidrig verbreitet werden, dann behält N. Soleil Photographie sich vor, die dadurch entstandenen Kosten weiter zu berechnen und eine Entschädigung einzufordern. 

Die Nutzungsrechte am Bild gehen erst bei vollständiger Bezahlung über. 

Befinden sich auf den veröffentlichten Bildern von N. Soleil Photographie , Personen die einer Veröffentlichung nicht zustimmen, so ist dies bitte umgehend schriftlich (per Mail / oder Kontaktformular) mitzuteilen. 

Veröffentlichte Bilder auf Facebook, Instagram usw. dürfen grundsätzlich als Profilbild / Titelbild benutzt werden, jedoch muss das Copyright erhalten bleiben (mit Angabe der Quelle: www.n-soleil-photographie.de), damit der Ursprung des Bildes weiterhin erkennbar bleibt. 

Bilder für gewerbliche Nutzung u.ä. sind als Digitale Daten kostenpflichtig bei N. Soleil Photographie  zu bestellen. 

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch N. Soleil Photographie  Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

N. Soleil Photographie wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der besten Bilder als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

N. Soleil Photographie kann verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz seitens N. Soleil Photographie . Originaldaten verbleiben grundsätzlich bei KN. Soleil Photographie .  

Die Aufbewahrung der digitalen Daten ist nicht Teil des Auftrags.  Die Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr. 

  

6. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. N. Soleil Photographie  verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

7. Haftung  

Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet N. Soleil Photographie  für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt wurden. 

Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. 

Liefertermine sind für N. Soleil Photographie  dann verpflichtend, wenn diese schriftliche vereinbart wurden. Bei einer Fristüberschreitung haftet N. Soleil Photographie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Sollte N. Soleil Photographie  aufgrund von plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, o.Ä. zu spät oder gar nicht zum vereinbarten Shooting eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden und Folgen übernommen werden. 

N. Soleil Photographie übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Besteller / Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich.

Der Kunde ist ab Übergang der Bilder in seinem Besitz (ab vollständiger Bezahlung) dafür verantwortlich, dass diese sachgemäß verwendet werden.

 

8. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne in diesen AGB aufgeführte Teile nach den gesetzlichen Bestimmungen ungültig sein, so sind sie durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen; der Rest dieser AGB bleibt davon unberührt und damit gültig.

  

9. Schlussbestimmungen  

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von N. Soleil Photographie.

Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.